AGB

1. Allgemeines
Für sämtliche Lieferungen, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, gelten die cofreurop-Geschäftsbedingungen für frische essbare Gartenbauerzeugnisse (EWG) – in der jeweils geltenden Fassung. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Eine Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle unsere Lieferungen erfolgen vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Abweichend von der cofreurop gilt jedoch Nachfolgendes:

2. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.
Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf dem Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Käufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

3. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
Gegenüber Forderungen des Verkäufers können Zurückbehaltungsrechte nicht geltend gemacht werden, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden. Gleich gilt für die Aufrechnungen.

4. Höhere Gewalt
Kann der Verkäufer aus Gründen höherer Gewalt, wozu auch Streiks und Boykott zählen, seinen Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, so können beide Teile vom Vertrag zurücktreten. Irgendwelche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

6. Kosten
Es gilt als vereinbart, dass etwaige Kosten und Gebühren (DSD, Grüner Punkt, Entsorgung, etc.) immer vom Käufer getragen werden und an die zuständige Behörde bezahlt wird.

7. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.

Stand: 2024